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Mit modernster Lichttechnik und Smart-Set-Management habt ihr die Möglichkeit, den Energieverbrauch erheblich zu senken und gleichzeitig eine beeindruckende visuelle Qualität zu erzeugen.

Licht / Bühne
Hier seht ihr eine Übersicht der Maßnahmen für euer Department:

II. – Energieeinsatz und -nutzung

Der Wechsel zu zertifiziertem Ökostrom ist eine der schnellsten und einfachsten Methoden, um CO₂-Emissionen drastisch zu senken. Dieselgeneratoren auf der anderen Seite sind häufig für hohe Treibhausgas- und Feinstaubemissionen verantwortlich.

Wann immer möglich soll der Strom deshalb über einen Netzanschluss und nicht über Generatoren bezogen werden. Ist eine mobile Stromversorgung unverzichtbar, so sollen perspektivisch insbesondere hybride Stromversorgungssysteme (mit CO₂-neutralen Energieträgern betrieben), mobile Stromspeichersysteme (mit Ökostrom geladen) oder Photovoltaiksysteme verwendet werden. Hybride Systeme (mit fossilen Brennstoffen betrieben) und Gasgeneratoren (mit fossilen Brennstoffen betrieben) stellen dagegen eher eine Übergangslösung bei der Ablösung von Dieselgeneratoren dar. Die Beleuchtung im Studio und on location bedingt immer wieder einen hohen Stromverbrauch und damit entsprechende Treibhausgas-Emissionen. Auf Basis einer systematischen energetisch optimierten Lichtplanung können durch den Einsatz energiesparender Beleuchtungstechnologien große Teile des bisherigen Stromverbrauches eingespart werden.

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II.3 – Ökostrom bei »on location«-Produktionen

↳ Soll-Vorgabe

Wird bei der Produktion »on-location« mit einem Netzstromanschluss gearbeitet (siehe auch Kriterium II.4 »Ökostrom in der Postproduktion«), so soll auch hier zertifizierter Ökostrom bezogen werden, wo immer das möglich ist. Dies gilt sowohl für bestehende Netzstromanschlüsse als auch für gezielt gelegte Baustromanschlüsse.

II.5 – Voraussetzungen für den Generatoreinsatz

↳ Muss-Vorgabe

Grundsätzlich wird bei der gesamten Produktion mit Netzstrom gearbeitet. Nur in den nachfolgenden Ausnahmefällen dürfen davon abweichend Generatoren zum Einsatz kommen:

  • Bei Produktionen »on location« ohne einen technisch geeigneten und bei einer Kabellänge von bis zu 100 Metern verfügbaren Netzanschluss
  • Bei Produktionen, für die eine unterbrechungsfreie Stromversorgung vertraglich gefordert ist, darf, sofern diese nicht anders zu realisieren ist, ein redundantes Generator-System – »Twin Power / Twin Pack« betrieben werden. Nachhaltigere moderne Möglichkeiten sind bevorzugt zu nutzen, wie z. B nur ein (Hybrid-)Generator im Stand-by mit nachgelagerter Batterie und parallelem Feststrom.
II.6 – Begrenzung der Laufzeit von Dieselgeneratoren

↳ Soll-Vorgabe

Ist der Einsatz von Dieselgeneratoren notwendig (unter den Voraussetzungen von Kriterium II.5 »Voraussetzungen für den Generatoreinsatz«), dann sollen diese Generatoren nicht länger als drei Tage eingesetzt werden. Ausnahmefälle, in denen sie länger als drei Tage genutzt werden, müssen im Abschlussbericht begründet werden.

II.7 – Abgasnorm Stage IIIA bei Dieselgeneratoren

↳ Soll-Vorgabe

Werden Diesel-Generatoren eingesetzt, so sollen diese mindestens der Abgasnorm Stage IIIA entsprechen und mit einem Partikelfilter ausgestattet sein und sie dürfen nicht mit Heizöl befüllt werden. Wo Diesel-Generatoren nicht die Abgasnorm Stage IIIA oder höher erfüllen, soll ein effizientes Hybridsystem eingesetzt werden oder die Generatoren mit Kraftstoff betrieben werden, der aus zertifizierten, regenerativen Reststoffen gewonnen wurde (sog. HVO-Kraftstoffe der 2. Generation).

II.8 – Verwendung eines Powergrid Management Systems

↳ Soll-Vorgabe

Beim Einsatz von mehreren (Diesel-)Generatoren an einer Location soll, wo immer möglich, ein stromsparendes Powergrid Management System verwendet werden.

II.9 – Effiziente Lichttechnik im Studio

↳ Muss-Vorgabe

Bei Studioproduktionen müssen ausschließlich Lichtquellen mit einer hohen Energieeffizienz wie zum Beispiel LEDScheinwerfer verwendet werden. Lichtquellen auf Basis von Glühlampen und Halogenstrahlern (»Kunstlicht«) müssen vermieden werden.

II.10 – Effiziente Lichttechnik on location

↳ Soll-Vorgabe*

Bei On-location-Drehs sollen (ab 2025: müssen) ausschließlich Lichtquellen mit einer hohen Energieeffizienz wie zum Beispiel LED-Scheinwerfer verwendet werden. Bei Scheinwerfern bis 2 Kw sollen (ab 2025: müssen) Lichtquellen auf Basis von Glühlampen und Halogenstrahlern (»Kunstlicht«) vermieden werden.

*ab 2025 Muss-Vorgabe 

III. – Personen- und Materialtransporte

Grundsätzlich ist die Reduzierung von Mobilität erstrebenswert.

Ansätze können hierfür sein:

  • Die Bevorzugung von Produktionsoder Drehorten, die mit der Bahn/ dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erreichbar sind bzw. die über geeignete Unterbringungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe verfügen
  • Logistische Optimierung von Transporten durch zeitliches oder räumliches Pooling
  • Die Unterstützung der Bildung von Fahrgemeinschaften
  • Der Einsatz einer lokalen bzw. kleinen Crew

Entscheidend ist auch die Wahl der Transportmittel. Flugreisen verursachen sehr hohe Treibhausgas-Emissionen und sollen, wo immer möglich, vermieden werden. PKWs, (Klein-)Transporter, Minibusse und LKWs verursachen ebenfalls hohe Treibhausgas-Emissionen. Die Nutzung von Fahrrädern und E-Bikes hingegen ist (nahezu) CO₂-neutral. Ansonsten ist die Bahn in der Regel das umweltfreundlichste Transport mittel. Sie emittiert im Schnitt 90% weniger Treibhausgas-Emissionen als ein Flugzeug. Bahn, ÖPNV, Fahrräder und E-Bikes sollen daher genutzt werden, wo immer dies möglich ist.

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III.3 – Einsatz emissionsarmer PKW

↳ Muss-Vorgabe

Bei jedem dritten im Eigentum der Produktion befindlichen oder von dieser angemieteten/geleasten PKW (ohne Spielwagen) muss es sich um ein CO₂-reduziertes Fahrzeug mit geringen Feinstaub- und Stickoxidemissionen handeln.* Dies umfasst vollständig elektrisch angetriebene Fahrzeuge (möglichst unter Verwendung von Ökostrom), CNG-Fahrzeuge (möglichst unter Verwendung von Bio-CNG) sowie auch Hybridfahrzeuge (klassische Hybridfahrzeuge und Plug-in Hybrids, wobei Plugin-Hybrids möglichst nur im E-Modus genutzt werden sollten). * Ab 2025 gilt diese Anforderung für jedes zweite Fahrzeug.

III.6 – Nur EURO 6 Diesel

↳ Muss-Vorgabe

Wo Diesel-Fahrzeuge eingesetzt werden, müssen diese die Norm Diesel EURO 6 erfüllen. Ausgenommen sind Spezialfahr zeuge mit aufwändiger integrierter Technik oder mit speziellen aufwändigen Einbauten. Bis einschließlich 2024 sind in Bezug auf Transporter und LKW alle Bestandsfahrzeuge der Produktionsfirmen sowie der technischen Dienstleister, nicht aber Mietfahrzeuge, übergangsweise von dieser Muss-Vorgabe ausgenommen.

V. – Materialeinsatz und -nutzung

Die Herstellung und Entsorgung der vielfach im Kulissenbau und in der Ausstattung nur einmalig genutzten Materialien binden große Mengen an natürlichen Ressourcen und setzen problematische Emissionen frei.

Insbesondere durch die wiederholte Materialnutzung im Rahmen unterschiedlicher Produktionen können die spezifischen Umweltlasten je Produktion deutlich gesenkt werden.

Der Einsatz von Recyclingmaterialien so wie die umweltorientierte Auswahl der Materialien sind weitere wirksame Handlungsansätze, die im Sinne einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft anzustreben sind.

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V.2 – Keine Einwegbatterien

↳ Muss-Vorgabe

Einwegbatterien dürfen während der ganzen Produktion sowohl am Set als auch in den Produktionsbüros und Studios nicht genutzt werden. Es müssen stattdessen wiederaufladbare Akkus zum Einsatz gebracht werden. Diese sollen möglichst recycelbar sein. Ausnahme: Minibatterien für In-Ear-Pieces.

V.9 – 90 Prozent Altfaseranteil im Papier

↳ Muss-Vorgabe

Falls Papier eingesetzt wird, muss RecyclingPapier mit einem Altfaseranteil von mindestens 90% genutzt werden. Dies gilt für sämtliche Verbrauchsformen (Kopierpapier, Toilettenpapier, Küchenpapier, Umschläge, Papierhandtücher etc.) außer bei Requisiten und bei nachgewiesener technischer Notwendigkeit von 100 %iger Farbechtheit im kreativen Prozess.