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Mit der Auswahl lokaler, biologischer und saisonaler Zutaten könnt ihr nicht nur köstliche Mahlzeiten zaubern, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks des Films leisten.

Catering
Hier seht ihr eine Übersicht der Maßnahmen für euer Department:

III. – Personen- und Materialtransporte

Grundsätzlich ist die Reduzierung von Mobilität erstrebenswert.

Ansätze können hierfür sein:

  • Die Bevorzugung von Produktionsoder Drehorten, die mit der Bahn/ dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erreichbar sind bzw. die über geeignete Unterbringungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe verfügen
  • Logistische Optimierung von Transporten durch zeitliches oder räumliches Pooling
  • Die Unterstützung der Bildung von Fahrgemeinschaften
  • Der Einsatz einer lokalen bzw. kleinen Crew

Entscheidend ist auch die Wahl der Transportmittel. Flugreisen verursachen sehr hohe Treibhausgas-Emissionen und sollen, wo immer möglich, vermieden werden. PKWs, (Klein-)Transporter, Minibusse und LKWs verursachen ebenfalls hohe Treibhausgas-Emissionen. Die Nutzung von Fahrrädern und E-Bikes hingegen ist (nahezu) CO₂-neutral. Ansonsten ist die Bahn in der Regel das umweltfreundlichste Transport mittel. Sie emittiert im Schnitt 90% weniger Treibhausgas-Emissionen als ein Flugzeug. Bahn, ÖPNV, Fahrräder und E-Bikes sollen daher genutzt werden, wo immer dies möglich ist.

nothing - don’t change it!
III.3 – Einsatz emissionsarmer PKW

↳ Muss-Vorgabe

Bei jedem dritten im Eigentum der Produktion befindlichen oder von dieser angemieteten/geleasten PKW (ohne Spielwagen) muss es sich um ein CO₂-reduziertes Fahrzeug mit geringen Feinstaub- und Stickoxidemissionen handeln.* Dies umfasst vollständig elektrisch angetriebene Fahrzeuge (möglichst unter Verwendung von Ökostrom), CNG-Fahrzeuge (möglichst unter Verwendung von Bio-CNG) sowie auch Hybridfahrzeuge (klassische Hybridfahrzeuge und Plug-in Hybrids, wobei Plugin-Hybrids möglichst nur im E-Modus genutzt werden sollten). * Ab 2025 gilt diese Anforderung für jedes zweite Fahrzeug.

III.6 – Nur EURO 6 Diesel

↳ Muss-Vorgabe

Wo Diesel-Fahrzeuge eingesetzt werden, müssen diese die Norm Diesel EURO 6 erfüllen. Ausgenommen sind Spezialfahr zeuge mit aufwändiger integrierter Technik oder mit speziellen aufwändigen Einbauten. Bis einschließlich 2024 sind in Bezug auf Transporter und LKW alle Bestandsfahrzeuge der Produktionsfirmen sowie der technischen Dienstleister, nicht aber Mietfahrzeuge, übergangsweise von dieser Muss-Vorgabe ausgenommen.

IV. – Unterbringung und Verpflegung

Fremdübernachtungen verursachen hohe Treibhausgas-Emissionen, wobei Hotelüber nachtungen i. d. R. höhere TreibhausgasEmissionen pro Nacht und Person verur sachen als Übernachtungen in Apartments bzw. Ferienhäusern. Bei den Hotels können die Treibhausgas-Emissionen durch entsprechende Umweltmaßnahmen signifikant reduziert werden. Aus diesem Grund sollten, wo immer möglich, für Übernachtungen Apartments/Ferienhäuser oder Hotels mit ausgewiesenen Umweltmaßnahmen gebucht werden.
Wichtig ist dabei, dass sich diese Unterkünfte in räumlicher Nähe zur Produktions stätte befinden.

Aber nicht nur die Unterbringung, sondern auch die Verpflegung während einer Produktion ist CO₂-relevant. Die derzeitige Produktion von Lebensmitteln verursacht einen erheblichen Anteil der weltweiten Treibhausgas-Emissionen. Insbesondere gilt dies für die Produktion von Fleisch, aber auch für den weltweiten Transport von Lebensmitteln und den Einsatz von künstlichen Düngemitteln und von Pestiziden. Durch eine Reduktion des Verzehrs tierischer Produkte und die gezielte Auswahl umweltfreundlich angebauter Vorprodukte können die Umweltbelastungen der Verpflegung wirksam reduziert werden.

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IV.2 – Verwendung von regionalen Lebensmitteln oder Bio-Lebensmitteln

↳ Muss-Vorgabe

Sofern die Verpflegung durch ein externes, separates Catering erfolgt, müssen

  • entweder die eingesetzten Lebensmittel aus den Bereichen Obst, Gemüse, Salate, Eier, Fleisch und Wurstwaren, Milchprodukte und Käse sowie Kaltgetränke gemessen am Einkaufspreis, zu mindestens 50 % (ab 2025: 70 %) regionaler Herkunft sein. Als regionale Lebensmittel gelten Lebensmittel, die im Umkreis von 150 km oder weniger vom jeweiligen Produktionsort erzeugt wurden.
  • Oder die eingesetzten Lebensmittel zu mindestens 33 %, gemessen am Einkaufspreis, Bio-Lebensmittel mit einem EU-Bio-Siegel oder einem anerkannten deutschen Bio-Siegel ausgezeichnet sein.
IV.3 – Vegetarisches Catering

↳ Muss-Vorgabe

Mindestens an einem Tag pro Woche muss bei externem, separatem Catering das Essensangebot rein vegetarisch sein.

IV.4 – Information zur Verpflegung und Befragung zum Fleischkonsum

↳ Muss-Vorgabe

Das Team muss zu Drehbeginn von der Produktion über die ökologisch ausgerichtete Verpflegungsauswahl informiert und unter anderem durch eine Befragung zum Thema Fleischkonsum in diese Auswahl eingebunden werden.

IV.5 – Kein Einweggeschirr

↳ Muss-Vorgabe

Einweggeschirr (Teller, Besteck, Becher etc.) und Einwegflaschen dürfen während der ganzen Produktion und Postproduktion nicht zur Verfügung gestellt werden.

IV.6 – Bedarfsgerechte Ausgabe von Lebensmitteln

↳ Soll-Vorgabe

Durch bedarfsgerechte Essensausgabe (nicht vorportionierter Mahlzeiten) wird vermieden, dass Lebensmittel weggeworfen werden. 

V. – Materialeinsatz und -nutzung

Die Herstellung und Entsorgung der vielfach im Kulissenbau und in der Ausstattung nur einmalig genutzten Materialien binden große Mengen an natürlichen Ressourcen und setzen problematische Emissionen frei.

Insbesondere durch die wiederholte Materialnutzung im Rahmen unterschiedlicher Produktionen können die spezifischen Umweltlasten je Produktion deutlich gesenkt werden.

Der Einsatz von Recyclingmaterialien so wie die umweltorientierte Auswahl der Materialien sind weitere wirksame Handlungsansätze, die im Sinne einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft anzustreben sind.

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V.2 – Keine Einwegbatterien

↳ Muss-Vorgabe

Einwegbatterien dürfen während der ganzen Produktion sowohl am Set als auch in den Produktionsbüros und Studios nicht genutzt werden. Es müssen stattdessen wiederaufladbare Akkus zum Einsatz gebracht werden. Diese sollen möglichst recycelbar sein. Ausnahme: Minibatterien für In-Ear-Pieces.

V.7 – Vermeidung von Einweg-Plastik

↳ Soll-Vorgabe

Nur einmalig verwendetes Plastik soll generell in allen Bereichen vermieden und durch umweltfreundlichere Lösungen ersetzt werden. Es sollen Make-Up-Produkte ohne Mikroplastik verwendet werden. 

V.10 – Trennvorgabe für Müllsortierung

↳ Muss-Vorgabe

Die Trennung des entstehenden Mülls muss an jeder Produktionsstätte (auch on location), in allen Studios und in sämtlichen genutzten Büros mindestens in der Kategorie Papier / Glas / Plastik bzw. Gelber Sack / Metall / Biomüll / Holz erfolgen. Wenn die regionalen Entsorger diese Kategorien nicht anbieten können, ist die Einhaltung ab weichender Trennvorgaben nach Maßgabe der Entsorger zulässig. Die abweichenden Maßgaben sind zu belegen.